iX 6/2019
S. 74
Report
Recht

Neues Gesetz schützt Geschäftsgeheimnisse

Nicht offenkundig

Tobias Haar

Nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen Unternehmen für einen effektiven Rechtsschutz künftig „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergreifen. Gefordert ist ein ganzheitlicher Ansatz zum Geheimnisschutz.

Ohne Geschäftsgeheimnisse funk­tioniert eine wettbewerbsorientierte Wirtschaft nicht. Nicht ohne Grund bestehen Betriebswirte und Juristen daher auf dem sogenannten Geheimwettbewerb. Unternehmen, die Betriebsinterna mit ihren Konkurrenten austauschen, müssen mit Ermittlungen wegen Kartellabsprachen mit teils sehr hohen Bußgeld- und Schadenersatzforderungen rechnen.

Oftmals werden Geschäftsgeheimnisse umfassend durch vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern oder Geschäftspartnern geschützt. Die Tücken stecken im Detail und der gesetzliche Schutz war bislang unzureichend [1]. Mit einem neuen Gesetz soll sich dies nun grundlegend ändern.

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