iX 8/2019
S. 106
Report
Recht

EU-Urheberrechtsreform regelt Vergütungsansprüche und Big Data

Kunterbunt

Tobias Haar

Die umstrittene Urheberrechtsreform will Big-Data-Anwendungen fördern sowie Regelungen zu Upload-Filtern und Leistungsschutzrechten einführen.

Das Pippi-Langstrumpf-Lied verstößt wohl gegen das Urheberrecht – so betitelte jüngst die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Artikel über einen bizarren Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg. Die Erbengemeinschaft von Astrid Lindgren hat gegen die Nutzung der deutschen Fassung des berühmten Liedes geklagt. Ein Urteil steht noch aus, allerdings haben die Richter durchblicken lassen, dass sie die Klage für begründet halten. Das Verfahren dreht sich um Fragen rund um das deutsche Urheberrecht. Die jüngste Diskussion um Leistungsschutzrechte und Upload-Filter nach einer EU-Richtlinie „über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt“, kurz UrhR-Richtlinie, zeigt jedoch, dass das Urheberrecht keine na­tionale Angelegenheit mehr ist. Das deutsche Urheberrecht ist – ebenso wie das Urheberrecht der anderen EU-Staaten – seit Jahrzehnten stark durch umgesetzte EU-Richtlinien geprägt.

Allein Wikipedia listet mittlerweile 14 EU-Richtlinien und eine EU-Verordnung zum Urheberrecht auf, die vor der UrhR-Richtlinie in Kraft getreten sind. Neben der Uploadfilter und Leistungsschutzrechte umfassenden UrhR-Richtlinie vom 17. April 2019 ist eine weitere in Kraft getreten, die Online-Übertragungen von Sendeunternehmen sowie das Weiterverbreiten von Fernseh- und Rundfunkprogrammen umfasst – auch „Online-SatKab-Richtlinie“ genannt. Durch die intensive, teils polemisch geführte Diskussion um Uploadfilter & Co. sind die weiteren Aspekte der rechtlichen Neuregelungen in den Hintergrund geraten. Für insbesondere Big-Data-Anwendungen hält sie jedoch bedeutende Erleichterungen vor.

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