iX 10/2020
S. 84
Report
Recht

EU-Vorgaben für öffentliche Warnsysteme

Alarm für alle

Tobias Haar

Eine EU-Richtlinie schreibt die Einführung öffentlicher Systeme zur Warnung der Bevölkerung bis 2022 vor. Jüngst wurden Leit­linien mit Systemvorgaben für deren Effektivität veröffentlicht.

Am Morgen des 13. Januar 2018 schreckten einige Bewohner Hawaiis auf, weil sie durch eine von staatlichen Behörden versandte Meldung auf ihren Handys und Smartphones gewarnt wurden. Auf ihren Displays stand sinngemäß „Bedrohung durch ballistische Raketen im Anflug auf Hawaii. Suchen Sie sofort Schutz. Dies ist keine Übung.“ Nur wenige Minuten später kam von Regierungsseite die Entwarnung und eine Entschuldigung. Der Fehlalarm war durch „unzureichende Managementkontrollen, schlechtes Computersoftwaredesign und menschliche Faktoren“ ausgelöst worden, wie eine Regierungsuntersuchung des Vorfalls später feststellte.

Seit dem Ausbruch der Coronapandemie Anfang 2020 machen sich Politiker und medizinische Fachleute Gedanken darüber, wie mithilfe von Warn-Apps der Verbreitung des Coronavirus Einhalt geboten werden kann. In Deutschland wurde als Ergebnis in Kooperation zwischen Telekom und SAP die Corona-Warn-App entwickelt (Abbildung 1). Sie steht seit Mitte Juni 2020 zum Download zur Verfügung und wurde bislang knapp 18 Millionen Mal installiert. Ähnliche Apps gibt es in Österreich (Stopp Corona), der Schweiz (SwissCovid), Italien (Immuni) oder Frankreich (Stop­Covid). Weitere, weniger bekannte Corona-­Apps sind die Datenspende-App des Robert-Koch-Instituts, die GeoHealth-App zur Bestimmung der Infektionswahrscheinlichkeit, die Quarantäne-App zur Unterstützung der Gesundheitsämter oder quarano zur Nachverfolgung von Infektionsfällen.

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