iX 2/2020
S. 47
Markt + Trends
Retrospektive

Vor 10 Jahren: Die tiefschürfende Vorratsdatenspeicherung

Ab 2010 speicherte die ELENA-Datenbank in großem Umfang Daten über Arbeitnehmer. Zwei Jahre später zog das Wirtschaftsministerium den Stecker.

Ende Januar 2010 begannen deutsche Arbeitgeber, die Einkommens- und Arbeitsdaten von 40 Millionen Arbeitnehmern an eine zentrale Speicherstelle der Rentenversicherer in Würzburg zu übermitteln. Es sollte die Geburtsstunde der „Jobcard“ sein, einer Signaturkarte, die die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder im Zuge der Hartz-IV-Reformen einführen wollte. Die Idee: Sobald jemand Arbeits­losengeld oder andere Sozialleistungen beantragt, sollten die Sozialbehörden in einer zen­tralen Datenbank die Einkommensverhältnisse der letzten zwei Jahre einsehen können. Mit der Signaturfunktion der Jobcard sollte der Antragsteller Behörden den Zugriff auf die Daten erlauben.

Aus der Jobcard wurde nichts, übrig blieb ELENA, der „Elektronische Entgelt-­Nachweis“, über den die iX 2/2010 unter dem Titel „Tiefschürfend“ berichtete. iX-Redakteur Bert Ungerer kritisierte das Projekt unverblümt als „Vorratsdatenspeicherung 2.0“. Denn neben den Ein­kommensdaten wie Steuerklasse, Lohn- und Kirchensteuer sowie Soli-Zuschlag sollten die Arbeitgeber die Arbeitszeit und Fehlzeiten melden. Auch die Zahl der Abmahnungen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses waren meldepflichtig. Ab 2012 sollten diese Daten von den Sozialbehörden abgefragt werden können.

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