iX 3/2020
S. 38
Markt + Trends
IT-Recht & Datenschutz

Auswirkungen des Brexit auf das IT-Recht

In Trennung

Tobias Haar

Seit dem Brexit gilt im Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eine Übergangsphase. Auch im IT-Bereich bleiben die weiteren Entwicklungen spannend.

Zum 1. Februar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union nach 46 Jahren als Mitgliedsstaat verlassen. Bis Ende 2020 soll die zukünftige Zusammenarbeit vertraglich geklärt sein. Bedeutung hat dies insbesondere für die Frage nach Einfuhrbestimmungen und Zöllen. Aber auch die Freizügigkeit von Arbeitnehmern steht im Fokus.

Rechtlich ist das Vereinigte Königreich nun aus EU-Sicht ein „Drittstaat“. Bis 31. Dezember 2020 gilt allerdings eine Übergangsphase. Während dieser Zeit verbleibt es im gemeinsamen Binnenmarkt und die vier Grundfreiheiten der EU – der freie Warenverkehr, der freie Personenverkehr, der freie Dienstleistungsverkehr sowie der freie Kapitalverkehr – bleiben in Kraft. Ebenso bleibt das gesamte EU-Recht in Kraft und ist auch im Vereinigten Königreich durchsetzbar. Für den Im- und Export aus und in Drittstaaten bleiben die EU-Verträge mit anderen Ländern in vollem Umfang anwendbar.

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