iX 7/2020
S. 98
Report
Recht

Bußgeldverfahren im Datenschutz: ein Überblick

Kann teuer werden

Philipp Müller-Peltzer, Ilan Leonard Selz

Unternehmen, die den Datenschutz zu lasch handhaben, müssen mit saftigen Geldstrafen rechnen. Das Verfahren dazu folgt klaren Regeln.

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-­Grundverordnung (DSGVO) hört man regelmäßig von hohen Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen. Eine Strafzahlung wird jedoch erst am Ende eines förmlichen Verfahrens verhängt, und gegen den Bescheid können die Adressaten Rechtsmittel einlegen.

In Deutschland machte die „Deutsche Wohnen“ Ende 2019 mit dem hierzulande bisher höchsten verhängten Bußgeld in Höhe von 14,5 Mio. Euro Schlagzeilen. Die zuständige Datenschutzbehörde sah sich dazu angehalten, da die Wohnungsgesellschaft personenbezogene Daten weder ordnungsgemäß gespeichert noch gelöscht habe. Kontroverse Diskussionen löste auch das im Dezember 2019 gegen 1&1 verhängte Bußgeld in Höhe von 9,5 Mio. Euro aus, weil man gegenüber dem Kundendienst lediglich einen Namen und ein passendes Geburtsdatum angeben musste, um sich zu authentifizieren und kundenbezogene Daten zu erhalten. Und Delivery Hero sollte ebenfalls 2019 rund 200000 Euro wegen Verstößen gegen die Betroffenenrechte zahlen. Im Gegensatz zu den Bußgeldbescheiden gegen 1&1 und Deutsche Wohnen ist dieser schon rechtskräftig.

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