iX 1/2021
S. 119
Report
Recht

EU-Einheitspatent nimmt wichtige Hürde

Zweiter Anlauf

Tobias Haar

Deutschland ebnet den Weg für das EU-Einheitspatent – obwohl grundsätzliche Bedenken gegen Softwarepatente bestehen. Der Brexit könnte jedoch neue Unsicherheiten für das Reformvorhaben mit sich bringen.

Ende November hat der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit dem Übereinkommen für ein EU-Patentgericht (EPG) zugestimmt. Es war bereits die zweite Abstimmung über dieses Gesetz. Sie war erforderlich geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im März 2020 den entsprechenden Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2017 wegen Formfehlern für nichtig erklärt hatte.

Seinerzeit hatten zu nächtlicher Stunde nämlich nur 38 von 630 Bundestagsabgeordneten teilgenommen. Sie votierten zwar einstimmig, es waren aber eben nicht zwei Drittel der „gesetzlichen Mitglieder“ des Bundestages. Die Karlsruher Richter befassten sich allerdings nicht mit inhaltlicher Kritik an dem Gesetz, sodass es nun unverändert erneut zur Abstimmung gestellt und verabschiedet wurde.

Kommentieren