iX 9/2021
S. 28
Markt + Trends
IT-Recht & Datenschutz

Das Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Ab Ursprung

Tobias Haar

Das neue Lieferkettengesetz verlangt Transparenz und eine revisionssichere Dokumentation. Neben Änderungen in den Unternehmensabläufen stehen auch Anpassungen der IT-Systeme an.

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.“ So beschreibt das federführende Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Intention des Ende Juni verabschiedeten Lieferkettengesetzes.

An Lieferketten beteiligte Unternehmen müssen künftig Verantwortung für die Einhaltung der Ziele des Gesetzes übernehmen. Hierzu zählen das Verabschieden einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, die Analyse nachteiliger Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Menschenrechte, die Einführung eines Risikomanagements einschließlich Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Einrichten eines Beschwerdemechanismus sowie die öffentliche Berichterstattung über die eingeleiteten Schritte.

Kommentieren