iX 9/2021
S. 84
Report
Recht

Wie können sich Admins gegen zweifelhafte Arbeitsanweisungen wehren?

Unsittliche Anträge

Joerg Heidrich, Dr. Christoph Wegener

Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt – das trifft in der Unternehmens-IT besonders auf die Einsichtnahme in Logs und andere personenbezogene Daten zu. Brenzlig wird es, wenn die Chefetage einen solchen Einblick wünscht.

Stell dich mal nicht so an mit den Lizenzen!“, „Druck mal alle Mails des Mitarbeiters aus!“ oder „Ich will jetzt sofort wissen, was der heute online gemacht hat!“: Nahezu jeder Administrator ist im Laufe seines IT-Lebens schon mal mit der Anforderung eines Vorgesetzten konfrontiert worden, die aus juristischer Sicht zumindest fragwürdig ist. Aber wie geht eine Administratorin mit einer solchen Anfrage um und was droht arbeitsrechtlich bei Verweigerung der Anweisung? Und welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um solche Konflikte zu vermeiden?

Die Gründe für zweifelhafte Anweisungen an Administratoren sind vielfältig: von reiner Neugier der Vorgesetzten über die Anforderungen im Rahmen einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle bis hin zu Fragen des Datenzugriffs bei (un)geplanter Abwesenheit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Meistens geht es aber im Kern darum, Daten, die von einem Mitarbeiter stammen oder sich konkret auf diesen beziehen, einem anderen Mitarbeiter oder dem Vorgesetzten zur Verfügung zu stellen.

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