iX 9/2022
S. 43
Markt + Trends
Retrospektive

Vor 10 Jahren: Verleger wollen ihre Werke schützen

Das Bundeskabinett verabschiedete 2012 den mehrmals abgespeckten Entwurf eines Leistungsschutzrechts, das weder die Internetkonzerne zum Zahlen brachte noch vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hatte.

Die iX 9/2012 befasste sich mit dem umstrittenen Leistungsschutzrecht. Damals wurde das ehrgeizige Projekt einiger deutscher Presseverleger vom Gesetzgeber radikal zusammengestrichen. Nicht sämtliche Produzenten presseähnlicher Veröffentlichungen, sondern nur Suchmaschinenbetreiber sollten Verwertungsgebühren bezahlen, „da ihre systematischen Zugriffe sich der Arbeiten der Verleger in besonderer Weise bedienen“. Blogs oder Pressespiegel im Intranet von Firmen, aber auch Werbeanzeigen mit Zitaten aus Pressetexten sollten zum großen Ärger der Verleger ausgeschlossen sein. Während man beim federführenden Springer-Verlag von „Brotkrümeln“ sprach, beklagte ein Google-Sprecher den schweren „Eingriff in die Informationsfreiheit“, der Deutschland weltweit isolieren werde.

Ganz so schlimm ist es nicht gekommen. Das speziell für Deutschland verhandelte Leistungsschutzrecht scheiterte 2019 am Europäischen Gerichtshof. Es konnte erst 2021 über die EU-Urheberrechtsrichtlinie als Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz verabschiedet werden. So lange hatte die Verwertungsgesellschaft VG Media (inzwischen in Corint Media umfirmiert) keine nennenswerten Einnahmen, aber laufende (Anwalts-)Kosten. Bis heute schwelt der Streit mit Microsoft und Google. Die beteiligten Verleger haben aus der Situation Konsequenzen gezogen und bieten das Gros ihrer Inhalte nur noch hinter einer Paywall an.

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