iX 4/2023
S. 60
Titel
Recht

KI-Recht: ChatGPT, Bard und Co.

Über Risiken beim Einsatz von KI wird nicht erst seit ChatGPT diskutiert. Der geplante EU AI Act wird jedoch nicht alle Aspekte regeln.

Von Tobias Haar

„Wir können also nicht wissen, ob uns die künstliche Intelligenz unendlich helfen wird, ob sie uns ignoriert und beiseiteschiebt oder ob sie uns möglicherweise zerstört.“ So äußerte sich bereits 2017 der berühmte Physiker Stephen Hawking. Der jüngste Hype um den Einsatz künstlicher Intelligenz als Chatbots in Suchmaschinen, namentlich ChatGPT in Microsofts Bing oder Bard bei Google, wirft ein Schlaglicht auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der KI. Zwar befindet sich die juristische Betrachtung dieser Phänomene noch am Anfang, erste Diskussionen werden aber bereits vehement geführt. Chatbots sind ein anschauliches Beispiel für den KI-Einsatz, um sich einigen wichtigen KI-Rechtsfragen zu nähern.

EU-Regulierung in den Startlöchern

Auf EU-Ebene wird derzeit am „Artificial Intelligence Act“, kurz AI Act, gearbeitet. Die Verordnung steht bereits kurz vor der abschließenden Abstimmung zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament. Wie auch die Datenschutz-Grundverordnung wird sie nach Wirksamwerden in allen EU-Staaten unmittelbar gelten, ohne dass es nationaler Umsetzungen bedarf. Mit einem Inkrafttreten ist noch 2023 zu rechnen, da den EU-Institutionen aufgrund der für 2024 anstehenden Europawahlen nicht mehr viel Zeit bleibt, ihre Agenda umzusetzen. Gelingt dies nicht, droht eine erhebliche Verzögerung der einheitlichen Regulierung von KI in der EU.

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