iX 5/2023
S. 88
Wissen
Recht

Cookie-Banner: Ausgestaltung im Einzelfall

Seit Jahren Zankapfel und Ärgernis bei jeder Internetnutzung: die nervtötenden, aber gesetzlich vorgeschriebenen Cookie-Banner. Über ihre Ausgestaltung im Detail sind selbst Datenschützer uneins, häufig bemängeln sie jedoch fehlende Nutzerrechte.

Von Tobias Haar

„Eine gut gemachte und faire Internetseite benötigt kein Cookie-Banner, weil sie nur technisch notwendige Cookies verwendet. Wenn Webseitenbetreibende aber unbedingt personenbezogene Daten sammeln wollen, dann dürfen sie sich eine Einwilligung dafür nicht mit unfairen oder rechtswidrigen Mitteln holen.“ So fasst der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber seine Position zum Einsatz von Cookies auf Webseiten zusammen. Hintergrund seiner Pressemitteilung ist eine Entschließung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) über den Bericht der „Task Force Cookie-Banner“ (siehe ix.de/zjh1).

Im EDSA und unter den Datenschutzbehörden der Europäischen Union besteht in Detailfragen keine Einigkeit darüber, welche Anforderungen an den Einsatz nicht notwendiger Cookies zu stellen sind. Auch die Webseiten des EDSA verwenden nicht ausschließlich technische Cookies (siehe Aufmacher), wie es Bundesdatenschützer Kelber von einer „gut gemachten und fairen Internetseite“ fordert. Solche Spitzen belegen die Uneinigkeit zwischen den europäischen Datenschützern in Detailfragen.

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