iX 3/2024
S. 16
Markt + Trends
Recht

Der AI Act kommt

Die EU-Mitgliedstaaten haben den AI Act auf den Weg gebracht. Der soll KI-Systeme in drei Gefährdungsstufen und General-Purpose AI Models regulieren – Letzteres bezeichnet generative KI und Foundation Models. Zahlreiche Fragen zum Gesetz wird der Europäische Gerichtshof klären müssen.

Von Tobias Haar

Am 2. Februar 2024 haben sämtliche EU-Mitgliedsstaaten den AI Act einstimmig verabschiedet. Damit hat die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (Gesetz über Künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union“, kurz KI-Verordnung oder AI Act, eine entscheidende Hürde genommen – jetzt ist es am Europäischen Parlament, im April oder Mai ebenfalls zuzustimmen. Anschließend kann er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und frühestens im Juni 2024 in Kraft treten.

Der Zustimmung sind monatelange Diskussionen und Verhandlungen vorausgegangen, die teils emotional geführt wurden. Anfang Dezember 2023 konnte im Trilog auf EU-Ebene eine Einigung über strittige Punkte erzielt werden. Zuletzt wackelte die Zustimmung insbesondere Deutschlands, weil einige inhaltliche Punkte für FDP-geführte Bundesministerien nicht akzeptabel waren, namentlich das Bundesministerium für Digitales und Infrastruktur, das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium. In einer nächtlichen Einigung am 29. Januar 2024 konnte sich die Bundesregierung doch auf eine Zustimmung verständigen.

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