Artikel-Archiv iX 9/2011, Seite 84

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    Hinterrücks

    Grenzen der Onlinewerbung

    Webseitenangebote finanzieren sich oft über Werbung. Wie in anderen Medien sind der Schleichwerbung aber auch hier enge Grenzen gesetzt: Es gilt das strenge Trennungsgebot. Kenntnis der Regeln schützt vor juristischem Ärger.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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