Artikel-Archiv iX 11/2015, Seite 88

  • Thumbnail, iX 11/2015, Seite 88

    Immaterielle Güter als Darlehenssicherheit

    Digitalpfand

    Software und andere immaterielle Vermögenswerte kommen als Sicherheiten bei Darlehen und Finanztransaktionen in Betracht. Besondere Herausforderungen bereiten oft deren Bewertung und die juristischen Vertragsdetails.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
    BibTeX anzeigen