Freitag: Razzia bei Nvidia in Frankreich, Amazon mit Teilerfolg im EU-Streit

Nvidias Vormacht bei KI-Chips + Amazon will kleiner sein + Apple gegen Epic Games + EuGH-Gutachter für Vorratsdatenspeicherung + Raspberry Pi 5 mit mehr Power

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Mann arbeitet an Laptop neben Servern; Freitag: Nvidia-Verdacht, Amazon-Erfolg, Apple-Verfahren, IP-Speicherung & Raspi-5

(Bild: Alexandru Chiriac/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Frank Schräer

Frankreichs Kartellbehörde hat eine unangekündigte Inspektion einer ungenannten Firma im Grafikkartenbereich durchgeführt, der offenbar wettbewerbswidrige Praktiken im Cloud-Sektor und mit KI-Chips vorgeworfen werden. Es dürfte sich laut Medienberichten um Nvidia handeln. Derweil möchte Amazon nicht als "sehr große Online-Plattform" nach EU-Recht eingestuft werden und klagte. Ein Gericht stimmt den Amazon-Argumenten nun teilweise zu, sodass Amazon die vom Digital Services Act geforderten Daten bis zum Urteil nicht preisgeben muss. Ein weiterer Rechtsstreit läuft in den USA und hier fordert Apple vom Obersten Gerichtshof der USA die Aufhebung unterinstanzlicher Anordnungen, die von Epic Games angestrebt wurden. Doch laut Apple verstießen diese gegen die Verfassung – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Die französische Wettbewerbsbehörde hat diese Woche die lokalen Büros eines offiziell nicht benannten Unternehmens durchsucht, das "wettbewerbswidriger Praktiken im Grafikkartensektor" verdächtigt wird. Ein Richter hat die Razzia genehmigt, aber die Kartellbehörde weist darauf hin, dass noch keine Rechtsverstöße vorliegen. Das könne erst die Untersuchung zeigen. Medienberichte haben Nvidia als das Ziel der Ermittlungen identifiziert. Die Razzia ist Teil von Wettbewerbsuntersuchungen im Cloud-Bereich, der derzeit von Amazon, Microsoft und Google angeführt wird, die vielfach Nvidia-GPUs einsetzen: Razzia in Nvidias lokalen Büros durch französische Wettbewerbsbehörde.

Amazon hat die erste Runde eines gerichtlichen Streits mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union (EU) gewonnen. Der US-amerikanische Online-Händler erhält vorerst gerichtliche Unterstützung in seinem Kampf gegen die EU-Technologieregeln, die das Unternehmen als "sehr große Online-Plattform" einstufen. Sehr große Online-Plattformen müssen ein Online-Verzeichnis angezeigter Reklame führen, das Auskunft über Auftraggeber und Zielgruppen gibt. Dagegen wehrt sich Amazon und beantragte eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Anforderungen, bis das Gericht über die Anfechtung entscheidet zum Digital Services Act: Teilerfolg für Amazon im Rechtsstreit mit der EU.

Apple hat im jahrelangen Kartellstreit mit Spiele-Entwickler Epic Games am Donnerstag den Obersten Gerichtshof der USA gebeten, eine Anordnung unterer Instanzen aufzuheben, die Änderungen an seinen App Store-Regeln verlangt. Apple argumentierte, dass die Anordnungen unterer Gerichtsinstanzen gegen die US-Verfassung verstoßen, weil sie die Befugnisse eines Bundesrichters überschreiten. Laut Apple habe sich der Bundesrichter auf einen Fall gestützt, der von einem einzelnen Entwickler – und nicht von einer breiteren Gruppe von Entwicklern – vorgebracht wurde, um ein landesweites Verbot zu rechtfertigen, ohne zu beweisen, dass das landesweite Verbot notwendig war, um den Schaden zu beheben, der Epic entstanden ist: Apple fordert von US Supreme Court Aufhebung einer Epic Games-Anordnung.

Maciej Szpunar, erster Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), bleibt dabei: Eine auf IP-Adressen beschränkte Vorratsspeicherung von IP-Adressen ist mit dem EU-Recht vereinbar, wenn es um den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen geht. Konkret geht es in dem Fall um das "3 Strikes"-System der für die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet und Online-Sperren zuständigen französischen Behörde Hadopi. Bei diesem Modell erhalten Urheberrechtsverstößen verdächtigte Nutzer zunächst zwei Warnungen, bevor es bei dritter Rechtsverletzung zu einer Strafverfolgung kommt. Dieses System setzt voraus, dass die Täter ermittelt werden können, um sie zu verwarnen: EuGH-Gutachter für Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Urheberrechtsverstöße.

Raspberry-Pi-Mastermind Eben Upton hat geflunkert: Noch vor wenigen Monaten beteuerte er in Interviews, dass erst 2024 mit größeren Neuheiten zu rechnen sei. Denn nach den Lieferschwierigkeiten der vergangenen Jahre wollte man 2023 erst wieder Vertrauen aufbauen. Desto größer ist der Paukenschlag mit dem Raspi 5, der vieles besser kann als sein beliebter Vorgänger Raspi 4. Die wichtigsten Neuerungen bringt – wie bei früheren Raspi-Generationswechseln – ein neues System-on-Chip (SoC), der gegenüber dem BCM2711 des Raspi 4 viel schnellere CPU-Kerne und einen stärkeren Grafikprozessor besitzt. Zudem hat der Raspi 5 endlich einen Einschalttaster und mehr Schnittstellen, darunter PCI Express: Raspberry Pi 5 - Der Raspi 5 kommt mit viel mehr Leistung.

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