Links in Suchergebnissen: Google muss Löschanträge prüfen

Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Anträge prüfen, die das Löschen von Links aus den Ergebnislisten fordern. Das meint ein Generalanwalt des EuGH.

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(Bild: ec.europa.eu)

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Von
  • dpa

Suchmaschinen wie Google müssen Anträge prüfen, die das Löschen von Links aus den Ergebnislisten wegen angeblich falscher Informationen fordern. Davon ist zumindest Giovanni Pitruzzella überzeugt, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Pitruzzella befand am Donnerstag in Luxemburg, dass Betroffene zugleich aber einen Anfangsbeweis dafür vorlegen müssten, dass die Informationen falsch seien (Rechtssache C-460/20).

Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche sieht sich von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht. Dem Unternehmen hinter dieser Webseite wird wiederum vorgeworfen, gezielt negative Berichte zu lancieren, um die Betroffenen später damit zu erpressen.

Google hatte sich geweigert, die Links zu den Artikeln aus seinen Suchergebnissen zu entfernen. Man könne nicht beurteilen, ob an den Vorwürfen etwas dran sei. Ein zweiter Punkt betrifft die Vorschaubilder ("Thumbnails") neben den Links in der Trefferliste. Der BGH rief in der Sache den EuGH an.

Generalanwalt Pitruzzella betonte nun mit Blick auf solche Fälle, dass ein Suchmaschinenbetreiber die Anträge Betroffener "im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten" prüfen müsse. Wenn möglich, müsse er auch den Herausgeber der Internetseite kontaktieren. Hinsichtlich der zweiten Frage stellte Pitruzzella klar, dass für namensbezogene Bildersuchen die gleichen Regeln gelten wie für Websuchen. Dabei sei nur der Informationswert der Fotos zu berücksichtigen – und nicht der Inhalt, in den die Fotos auf der Webseite eingebettet seien.

Gutachten der Generalanwälte sind für die EuGH-Richter nicht bindend, die Richter folgen ihnen aber häufig. Ein Urteil dürfte innerhalb der kommenden Monate fallen. Zuletzt hat die Verbraucherzentrale NRW gegen Google geklagt, der Grund: Die Cookie-Banner von Google seien nicht transparent und würden Verbraucher dazu bringen, mehr Daten preiszugeben.

(gref)