Immobilienkonzern verhindert Glasfaseranschluss

Seite 2: Wahlfreiheit der Mieter

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Dass die Telekom bei ihm vor der Haustür in Dresden Glasfaser verlegt, den Anschluss seiner Geschäftsräume aber nicht durchsetzen will, ärgert Stefan B. maßlos.

(Bild: Stefan B.)

Am 13. Dezember antwortete ein Unternehmenssprecher ausführlich auf unsere Fragen: Der Gesetzgeber habe sich auch nach Dafürhalten der Telekom mit den gesetzlichen Regelungen der Paragrafen 134 Abs. 1 und 145 Abs. 1 TKG sowie der Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs durch entsprechende Änderung der Betriebskostenverordnung dafür entschieden, Endnutzern wie zum Beispiel Mietern der Vonovia die Entscheidungsfreiheit zu geben, von welchem TK-Netzbetreiber sie an das Glasfasernetz angeschlossen werden sollen und von welchem Anbieter sie Telekommunikationsprodukte wie Internet, Telefonie oder TV erhalten. Dazu habe der Gesetzgeber im TKG Duldungspflichten des Grundstücks- und Gebäudeeigentümers in den genannten Normen geregelt. Ziel des Gesetzgebers sei es, den Ausbau von Glasfasernetzen zu ermöglichen und (Infrastruktur-)Wettbewerb zu schaffen. Dies begrüße die Telekom ausdrücklich.

Service im Visier
Vorsicht Kunde!

Immer wieder bekommen wir E-Mails, in denen sich Leser über schlechten Service, ungerechte Garantiebedingungen und überzogene Reparaturpreise beklagen. Ein gewisser Teil dieser Beschwerden ist offenbar unberechtigt, weil die Kunden etwas überzogene Vorstellungen haben. Vieles entpuppt sich bei genauerer Analyse auch als alltägliches Verhalten von allzu scharf kalkulierenden Firmen in der IT-Branche.

Manchmal erreichen uns aber auch Schilderungen von geradezu haarsträubenden Fällen, die deutlich machen, wie einige Firmen mit ihren Kunden umspringen. In unserer Rubrik „Vorsicht, Kunde!“ berichten wir über solche Entgleisungen, Ungerechtigkeiten und dubiose Geschäftspraktiken. Damit erfahren Sie als Kunde schon vor dem Kauf, was Sie bei dem jeweiligen Unter nehmen erwarten oder manchmal sogar befürchten müssen. Und womöglich veranlassen unsere Berichte ja auch den einen oder anderen Anbieter, sich zukünftig etwas kundenfreundlicher und kulanter zu verhalten.

Falls Sie uns eine solche böse Erfahrung mitteilen wollen, senden Sie bitte eine chronologisch sortierte knappe Beschreibung Ihrer Erfahrungen an: vorsichtkunde@ct.de.

Dass die Vonovia ein "starkes wettbewerbliches Umfeld mit investitionsbereiten Unternehmen" als "Flickenteppich" bezeichne, deute hingegen an, dass es "manchen Akteuren nicht immer leicht" falle, sich von den "historischen Versorgungs-Modellen" zu verabschieden, in denen ein Anbieter – häufig ein Kabelnetzbetreiber – die Immobilie exklusiv versorgt hat. "Langfristige exklusive Versorgungsmodelle hemmen den Ausbau und Investitionen in zukunftssichere Glasfaserinfrastrukturen", schreibt der Telekom-Sprecher weiter. "Zudem beschränken sie die Wahlfreiheit der Mieter. Die Telekom hat sich in der Vergangenheit immer für die Wahlfreiheit des Kunden in Bezug auf Telekommunikations- und TV-Produkte eingesetzt." Im Übrigen scheue sich die Telekom auch nicht, die gesetzlichen Rechte im Sinne ihrer Kunden durchzusetzen.

Fragt sich, warum sie dies im Fall von Stefan B. nicht längst getan hat. Dazu heißt es in der Stellungnahme: "Leider ist es Eigentümern trotz der weitgehenden gesetzlichen Verpflichtungen immer noch möglich, den Ausbau auszubremsen, da TK-Netzbetreiber auf die Mitwirkung beim Bau des gebäudeinternen TK-Netzes aus tatsächlichen Gründen nicht völlig verzichten können." Dies etwa deshalb, da sie für die Einrichtung des Glasfaser-Anschlusses privaten Grund betreten müssten. Die Telekom stehe deshalb im ständigen Austausch mit Wohnungsunternehmen, um den vom Gesetzgeber gewünschten Glasfaserausbau auch in Wohnungsunternehmen voranzubringen.

Dass man ein fremdes Grundstück im Zweifel auch gegen den Willen des Eigentümers betreten kann, wenn nötig eben mithilfe eines Gerichtsvollziehers, weiß jeder, der wegen unbezahlter Rechnung Stromanschlüsse sperren lassen will. Genau dazu hat man ja die Ansprüche auf Duldung ins Gesetz geschrieben, damit die Berechtigten sie im Zweifel auch einklagen und vollstrecken lassen können und eben gerade nicht auf den Goodwill eines Eigentümers angewiesen sind, wenn es etwa um die Versorgung mit notwendigen Breitbandanschlüssen geht. Eigentum verpflichtet, das steht sogar im Grundgesetz.

Wir haben deshalb nochmal explizit bei der Telekom nachgefragt, warum sie im Falle ihres Premium-Kunden Stefan B. nicht mit mehr Nachdruck vorgeht. Dazu könne man keine weiteren Erläuterungen geben, war die unmittelbare Reaktion: "Wir setzen in erster Linie auf einvernehmliche Kooperationen mit den Gebäudeeigentümern. Darüber hinaus halten wir uns zu jeder Zeit die Durchsetzung des gesetzlichen Rahmens in aller Konsequenz offen." Die Frage, wie lange ihr Kunde Stefan B. noch warten muss, bis die Telekom "in aller Konsequenz" den von ihm dringend benötigten GF-Anschluss durchsetzt, blieb bis Redaktionsschluss allerdings unbeantwortet.

Rechtsgrundlagen:

§ 134 TKG Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden

  • Neue gesetzliche Regelung zur Duldungspflicht von Eigentümern bei Installation von Internet-Anschlüssen

Das Ende der Umlagefähigkeit der TV-Grundversorgung

  • Aufsatz über die neuen Pflichten der Wohnungseigentümer bezüglich Internetversorgung der Mieter

GdW und Telekom einigen sich auf Glasfaserkooperation

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(tig)