iX 8/2018
S. 89
Report
Recht
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Rechtliche Knackpunkte bei Blockchain-basierten Smart Contracts

Schlaue Verträge

Über Blockchains lassen sich auch Standardverträge abbilden. Erste Anwendungsfälle werden diskutiert und werfen etliche Rechtsfragen auf.

Die digitale Transformation kann nicht losgelöst von dem Rechtsrahmen betrachtet werden, in dem sich neue Technologien, Produkte oder Geschäftsmodelle bewegen.“ Mit diesen Worten beginnt eine Studie der Universität Passau mit dem Titel „Blockchain und Smart Contracts. Recht und Technik im Überblick“. Sie greift das derzeit viel beachtete Phänomen der digitalen Verträge auf.

Wikipedia beschreibt sie als „Computerprotokolle, die Verträge abbilden oder überprüfen oder die Verhandlung oder Abwicklung eines Vertrags technisch unterstützen. Eine schriftliche Fixierung des Vertrages (auf Papier oder in einer Datei) wird damit unter Umständen überflüssig. Smart Contracts haben üblicherweise auch eine Benutzerschnittstelle und bilden die Logik vertraglicher Regelungen technisch ab.“

Es geht also um Verträge, die sich selbst durchsetzen und keiner Überprüfung mehr durch Menschen bedürfen. Das macht sie schnell, effizient und aufgrund geringer Transaktionskosten auch günstig. Zudem sind sie, weil Blockchain-basiert und somit kryptografisch abgesichert, weitgehend gefeit vor Betrug und Fälschungen.

Für wiederkehrende Transaktionen geeignet

Es geht letztlich um die Automatisierung der Abwicklung von Verträgen. Hierfür bieten sich (vorerst) nur sich wiederholende Rechtsgeschäfte an, die sich grundsätzlich für eine Automatisierung eignen. Smart Contracts werden sich daher zunächst nur im Bereich von Standardvorgängen wiederfinden. Das ist mit ein Grund, warum Banken und Versicherungen Smart-Contract-Ansätze diskutieren und erproben.

Kritiker monieren, dass es bei komplexeren Transaktionen nicht möglich ist, alle etwaigen Leistungsstörungen, beispielsweise Gewährleistungssituationen, im Programmcode zu hinterlegen. Für solche Fälle muss es dann doch Kontrollinstanzen wie Gerichte geben, die über solche Situationen entscheiden. Staatliche Gerichte brauchen dann allerdings üblicherweise Sachverständige, die die in den Smart Contracts hinterlegten Vorgaben auswerten und vor Gericht erläutern.

Bislang war es zudem so, dass ein Vertrag in der Regel nur zwischen Personen abgeschlossen wurde, die einander ein gewisses Maß an Vertrauen entgegenbrachten. Auch dies ist bei Smart Contracts nicht mehr erforderlich, denn ein Vertragspartner kann die Abwicklung des „automatischen Vertrages“ gar nicht abwenden, wenn die hinterlegten Vorgaben erfüllt sind, etwa der Eingang einer Zahlung. Wer so auf die Erfüllung eines Vertrages vertrauen kann, muss dieses Vertrauen nicht mehr seinem Vertragspartner entgegenbringen.

Blockchain versus Datenschutz

Smart Contracts werfen eine Vielzahl juristischer Fragen auf, für die es oft noch keine abschließenden Antworten gibt. Klar ist, dass das bestehende Rechtssystem an einigen Stellen an diese Form der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen mehreren Partnern angepasst werden muss, um deren Besonderheiten Rechnung zu tragen. Auch mag es Rechtsbereiche geben, in denen der Einsatz von Smart Contracts – zunächst – ausdrücklich verboten werden wird. Die Diskussionen darüber fangen gerade erst an.

Konfliktpotenzial gibt es beispielsweise beim Datenschutzrecht. Denn Blockchain-basierten Smart-Contract-Anwendungen ist immanent, dass sie transparent alle Transaktionen der Vergangenheit in der Blockchain offenlegen. Dazu zählen auch die Teilnehmern zugewiesenen Pseudonyme und Details abgeschlossener Transaktionen, die auf eine bestimmte Person beziehbar sind. Es ist nur eine Frage des Aufwands, Pseudonyme bestimmten Personen zuzuordnen.