iX 8/2018
S. 131
Medien
Vor 10 Jahren
Aufmacherbild

Vor 10 Jahren: Das Internet vergisst nichts

Die auf Bewährung entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr wollten ihre Namen aus dem Internet löschen lassen. Es stand das Recht auf Vergessen gegen das auf Meinungsbildung.

Vor 28 Jahren wurde in München der Schauspieler Walter Sedlmayr ermordet. Die beiden Täter wurden ermittelt und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Inzwischen sind sie auf Bewährung entlassen und kämpfen darum, dass ihre Namen in Verbindung mit dem Tathergang aus dem Internet gelöscht werden. Die Klagen gegen Wikipedia und deutschsprachige Verlage gingen bis zum Bundesgerichtshof, der die Löschung ablehnte.

Vor wenigen Tagen entschied nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als höchste Instanz, dass in diesem Fall das Recht auf Vergessen vor dem Recht auf Meinungsbildung zurücktreten muss. Damit steht im Grundsatz fest, dass es kein Recht auf Vergessen gibt.