Onlinezugangsgesetz 2.0: Die BundID für alle kommt

Seite 2: Smartphone-Ausweis ist Zukunftsmusik

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Doch bislang ist das Zukunftsmusik. Auch Gespräche mit Google haben das BMI bislang nicht näher ans Ziel gebracht. Dass die Nutzung des Secure Elements bei den verbreiteten China-Smartphones womöglich gar nicht erstrebenswert ist, steht dabei auf einem anderen, sicherheitspolitischen Blatt.

Selbst wenn einfache elektronische Identitätsnachweise verfügbar würden, bleibt das Problem der fehlenden Anwendungen. Zwar will der Gesetzgeber jetzt endlich erreichen, dass Einzellösungen aus Kommunen künftig auch in den anderen über 10.000 Kommunen eingesetzt werden können. Doch konnte schon das OZG 1.0 die Interoperabilität der Anwendungen nicht sicherstellen.

Sobald eine Fachanwendung in einem Bundesland aufgrund von Landesvorschriften anders ausgestaltet wird, ist oft das Ende der Fahnenstange erreicht. Der Bund will künftig stärker Standards im Rahmen des OZG vorschreiben dürfen.

Das ist wieder ein richtiger Schritt, doch auch dieser erfolgt nur halbherzig: Das OZG 2.0 will überhaupt erst einmal die zentrale Spezifikation von Standards ermöglichen, die unter anderem die Kommunikation zwischen bereits entwickelte und zukünftiger Software gewährleisten sollen. Zeitpläne sind bislang nicht bekannt. Ein großer Schritt für die Verwaltung, ein zu kleiner aus Nutzerperspektive.

Was das Onlinezugangsgesetz auch nicht mitadressieren kann: die Verwaltungsdigitalisierung als solche. Wie der Name Onlinezugang bereits sagt, handelt es sich bei den Anwendungen nicht um die Durchführung innerhalb der Verwaltung – sondern nur um das Bürgerinterface. Doch mit dem OZG 2.0 wird nicht verhindert, dass digital eingegangene Anträge ausgedruckt, analog veraktet, per Hauspost verschickt und in verschiedenste Hängeregister einsortiert werden.

Dabei wäre genau das wichtig für eine spürbare Entlastung der unter Personalmangel leidenden Verwaltung. Doch das müssen die jeweiligen Ebene weiter weitgehend in Eigenregie angehen – einem falsch verstandenen Föderalismus folgend.

Positiv wäre eigentlich der Schritt zu sehen, dass Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen künftig immer per Onlineverfahren möglich sein sollen. Allerdings ist auch diese Regelung wieder mit Kautelen verbunden: Zum einen soll das ausschließlich dann verbindlich sein, wenn es um Bundesgesetze und auch da ausschließlich das Wirtschaftsrecht geht. Das ist nicht nichts, aber auch bei Weitem nicht "Digital Only", wie es in der Kabinettsfassung heißt.

Und da passt es gut, dass der Bereich, in dem wirklich viele Verwaltungsinteraktionen stattfinden, vorerst einen anderen Weg gehen soll: Bis Mitte 2026 soll die Nutzung von Elster-Zertifikaten auch jenseits der Finanzamtskommunikation möglich bleiben, für Unternehmen die kommenden fünf Jahre.

19 Millionen Elster-Zertifikate sind ausgegeben. Man darf gespannt sein, wie oft diese Fristen noch verlängert werden müssen – denn dass mit dem OZG 2.0 alles gut wird, steht kaum zu erwarten. Die ersten eineinhalb Jahre im Amt hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun schon einmal damit verbracht, die Schritte einzuleiten, die seit Jahren diskutiert wurden.

(vbr)