Milliardenschwerer Rechtsstreit: Google löscht Browserdaten

Google hat der Löschung von Milliarden von Datensätzen zugestimmt, um einen jahrelangen Rechtsstreit in den USA beizulegen.

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Datensammelei trotz Inkognitomodus: Google soll Privatsphäre verletzen

(Bild: mapush/Shutterstock.com/heise online)

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Von
  • Andreas Knobloch

Der US-Konzern Google hat sich bereit erklärt, Milliarden von Datensätzen zu löschen oder zu anonymisieren, um einen Rechtsstreit in den USA beizulegen. Dies geht aus einem am Montag eingereichten Vergleich für eine Sammelklage hervor. Die Daten wurden gesammelt, als Nutzer im "Inkognito-Modus" in der Annahme waren, sie würden privat im Internet surfen.

Der vorgeschlagene Vergleich in der Rechtssache Brown vs. Google (AZ. 4:20-cv-03664) vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den nördlichen Bezirk von Kalifornien sieht außerdem vor, dass das Unternehmen die Art und Weise, wie es Daten im Inkognito-Modus sammelt, stärker offenlegt und der künftigen Datenerfassung Grenzen setzt. Der Vergleich muss noch von einem kalifornischen Bundesgericht genehmigt werden; dann könnte er für 136 Millionen Google-Nutzer gelten.

Wie aus dem am Montag eingereichten Gerichtsantrag hervorgeht, hat der Vorschlag einen Wert von fünf Milliarden US-Dollar. Dies ist der Wert der von Google gespeicherten Daten, die der Konzern löschen müsste, und der Daten, die er nicht mehr sammeln dürfte. Fünf Milliarden US-Dollar war auch die Schadenersatzsumme, auf die eine Gruppe von Nutzern Google im Jahr 2020 verklagt hatte. Sie warfen dem Unternehmen vor, ihr Surfverhalten über die Inkognito-Funktion illegal zu verfolgen. Die Nutzer behaupteten, dass Googles Analysen, Cookies und Apps es ermöglichten, Personen, die den Chrome-Browser von Google auf den Inkognito-Modus und andere Browser auf den "privaten" Browsing-Modus eingestellt hatten, unrechtmäßig zu verfolgen.

Zunächst versuchte Google, die Klage als unzulässig und unbegründet zurückweisen zu lassen, was 2021 bei Gericht kein Gehör fand. Dann beantragte Google mit gleichartigen Argumenten ein Schnellurteil zu seinen Gunsten: Die Betroffenen dürften gar nicht klagen, außerdem hätten sie der Überwachung eindeutig und ausdrücklich zugestimmt. Auch das sah das Gericht anders und entschied, Google müsse sich einem Prozess stellen.

Der nun eingereichte Vergleich sieht keinen Schadenersatz für die Gruppe vor, sie können aber immer noch individuell Ansprüche anmelden. "Dieser Vergleich gewährleistet eine echte Rechenschaftspflicht und Transparenz des weltweit größten Datensammlers und stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung und Wahrung unseres Rechts auf Privatsphäre im Internet dar", schreiben die Kläger in der vorgeschlagenen Vergleichsanmeldung.

Teil der Vereinbarung sind Änderungen an der Art und Weise, wie Google die Grenzen seiner Private-Browsing-Dienste offenlegt, die das Unternehmen bereits in Chrome eingeführt hat. Google erklärt sich außerdem bereit, für fünf Jahre die Cookies von Drittanbietern im Inkognito-Modus standardmäßig zu blockieren, um zu verhindern, dass Google die Nutzer auf fremden Websites verfolgt, während sie im privaten Browser surfen. Laut den Gerichtsdokumenten unterstützt Google die endgültige Genehmigung des Vergleichs, ist aber mit den "rechtlichen und faktischen Darstellungen" der Kläger nicht einverstanden.

(akn)